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Eine sichere Sache: Die Arbeitgeberversicherung

Mit un­se­rer Ar­beit­ge­ber­ver­si­che­rung sind Sie bei Krank­heit und Mut­ter­schaft Ih­rer Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter rund­um ab­ge­si­chert. Schnel­le Er­stat­tung, nied­ri­ge Um­la­ge­sät­ze und bes­ter Ser­vice.

Unsere Umlagesätze

U1 - 1,10 %

Erstattungssatz: 80 %

U2 - 0,24 %

Erstattungssatz: 100 %

Die Arbeitgeberversicherung in 2 Minuten!

Un­se­re Mo­ti­va­ti­on bei der Ar­beit­ge­ber­ver­si­che­rung? Sie und Ihre Mitarbeiter!

Als Deutschlands größte Arbeitgeberversicherung bieten wir Ihnen innovative Online-Lösungen zur schnellen und zuverlässigen Abrechnung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit (Umlage U1) und Mutterschaft (Umlage U2).

Neben niedrigen Umlagesätzen und einer einfachen Erstattung unterstützen wir Sie bei Fragen zur Umlage U1 und U2 auch persönlich – mit einem kompetenten Beratungsteam. Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Ob Minijobber im Haushalt, im Betrieb oder knappschaftlich Versicherte in Ihrem Unternehmen – auf arbeitgeberversicherung.de finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erstattung Ihrer Zahlungen.

Mehr als 2 Millionen Kunden vertrauen uns bereits – seit Einführung des Arbeitgeberausgleichs im Jahr 1969. Zusammen mit den Leistungen und Angeboten unseres KBS Verbundsystems bieten wir umfassende soziale und medizinische Sicherheit.

Online-Rechner Umlagepflicht

So gut wie alle Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen am Umlageverfahren U1 bei Krankheit teil. Prüfen Sie, ob Sie dazu gehören!


U1-​ und U2-​Er­stat­tung im Über­blick Geld zurück: einfach, schnell und zuverlässig

Mit unserer Versicherung für Arbeitgeber können Sie den zeitweisen Ausfall Ihrer Mitarbeiter schnell wieder vergessen – zumindest finanziell. Denn Sie bekommen die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Umlage U1) und Mutterschaft (Umlage U2) erstattet.

Arbeitgeber im gewerblichen Bereich
Arbeitgeber mit Gewerbe können ihre Erstattungsanträge schnell und einfach übermitteln: entweder über ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal unter Formulare "Erstattungsanträge nach dem AAG". Neues SV Meldeportal 2023 | Nachfolger sv.net | ITSG (sv-meldeportal.com) Auf arbeitgeberversicherung.de finden Sie alle wichtigen Informationen zum Erstattungsverfahren.

Arbeitgeber im privaten Bereich
Als Arbeitgeberversicherung mit Tradition steht Service für uns an erster Stelle. Besonders für Arbeitgeber im privaten Haushalt gestalten wir das Ausgleichsverfahren daher so einfach wie möglich. Wie Sie Arbeitnehmeraufwendungen für Ihre Haushaltshilfe erstatten lassen, erfahren Sie hier.

An­mel­dung Ih­rer Mit­ar­bei­ter Sie melden an – wir erstatten!

Haben Sie Ihre Mitarbeiter im Gewerbe oder Privathaushalt offiziell angemeldet? Dann können wir als Arbeitgeberversicherung Ihre Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft erstatten. Durch die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter beteiligen Sie sich an der Umlage U1 und U2 – und schützen sich vor unerwarteten Kosten.

Für Ihre sozialversicherungspflichtigen Angestellten finden Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren und eine Übersicht Ihrer Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung auf der Webseite der Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Informationen zur Anmeldung Ihres Minijobbers oder den Abgaben zur Sozialversicherung finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale. Hier können Sie zum Beispiel ganz einfach mithilfe des Minijob-Rechners die Höhe Ihrer Abgaben im gewerblichen Bereich berechnen. Als Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie dazu den Haushaltsscheck-Rechner nutzen.

Neben der U1- und U2-Erstattung bei Minijobbern sind wir die zuständige Arbeitgeberversicherung für knappschaftlich versicherte Arbeitnehmer.

Online-Erstattungsantrag

Eine Frau arbeitet in einem Büro an einem Laptop.

So erhalten Sie Ihre Arbeitgeberaufwendungen zurück

Viele Arbeitgeber verwenden keine eigene Entgeltabrechnungssoftware. Für sie stellt die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) die Ausfüllhilfe zur Verfügung. Über diese können Sie Ihre Dokumente elektronisch übermitteln – verschlüsselt und sicher.

Umlage-Vergleichsrechner

Ein Mann arbeitet in einem Büro an einem Laptop.

Was kostet das Ausgleichsverfahren?

Fragen zum Ausgleichsverfahren?

Wir helfen gerne!

Un­se­re Neu­ig­kei­ten

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Neue Umlage ab Januar 2025

Die Um­la­ge­sät­ze ab 1. Ja­nu­ar 2025: U1 = 1,10 Pro­zent, U2 = 0,22 Pro­zent

Frau sitzt in der Bahn mit Smartphone in den Händen. Auf der linken Seite ist der QR-Code und das Logo der Rechner der Arbeitgeberversicherung zu sehen.

Neu - APP für die Arbeitgeberversicherung

Die Ar­beit­ge­ber­ver­si­che­rung hat nun ih­re ei­ge­ne APP. Vor­tei­le bie­tet die neue Ober­flä­che vor al­lem für Smart­pho­ne-​Nut­zer. Die ge­wünsch­ten In­for­ma­tio­nen sind auf dem re­la­tiv klei­nen Bild­schirm gut les­bar und kön­nen je­der­zeit von über­all auf­ge­ru­fen wer­den.

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