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Eine sichere Sache: Die Arbeitgeberversicherung
Mit unserer Arbeitgeberversicherung sind Sie bei Krankheit und Mutterschaft Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rundum abgesichert. Schnelle Erstattung, niedrige Umlagesätze und bester Service.
Unsere Umlagesätze
U1 - 1,10 %
Erstattungssatz: 80 %
U2 - 0,24 %
Erstattungssatz: 100 %
Die Arbeitgeberversicherung in 2 Minuten!
Unsere Motivation bei der Arbeitgeberversicherung? Sie und Ihre Mitarbeiter!
Als Deutschlands größte Arbeitgeberversicherung bieten wir Ihnen innovative Online-Lösungen zur schnellen und zuverlässigen Abrechnung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit (Umlage U1) und Mutterschaft (Umlage U2).
Neben niedrigen Umlagesätzen und einer einfachen Erstattung unterstützen wir Sie bei Fragen zur Umlage U1 und U2 auch persönlich – mit einem kompetenten Beratungsteam. Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ob Minijobber im Haushalt, im Betrieb oder knappschaftlich Versicherte in Ihrem Unternehmen – auf arbeitgeberversicherung.de finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erstattung Ihrer Zahlungen.
Mehr als 2 Millionen Kunden vertrauen uns bereits – seit Einführung des Arbeitgeberausgleichs im Jahr 1969. Zusammen mit den Leistungen und Angeboten unseres KBS Verbundsystems bieten wir umfassende soziale und medizinische Sicherheit.
U1- und U2-Erstattung im Überblick Geld zurück: einfach, schnell und zuverlässig
Mit unserer Versicherung für Arbeitgeber können Sie den zeitweisen Ausfall Ihrer Mitarbeiter schnell wieder vergessen – zumindest finanziell. Denn Sie bekommen die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (Umlage U1) und Mutterschaft (Umlage U2) erstattet.
Arbeitgeber im gewerblichen Bereich
Arbeitgeber mit Gewerbe können ihre Erstattungsanträge schnell und einfach übermitteln: entweder über ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal unter Formulare "Erstattungsanträge nach dem AAG". Neues SV Meldeportal 2023 | Nachfolger sv.net | ITSG (sv-meldeportal.com) Auf arbeitgeberversicherung.de finden Sie alle wichtigen Informationen zum Erstattungsverfahren.
Arbeitgeber im privaten Bereich
Als Arbeitgeberversicherung mit Tradition steht Service für uns an erster Stelle. Besonders für Arbeitgeber im privaten Haushalt gestalten wir das Ausgleichsverfahren daher so einfach wie möglich. Wie Sie Arbeitnehmeraufwendungen für Ihre Haushaltshilfe erstatten lassen, erfahren Sie hier.
Anmeldung Ihrer Mitarbeiter Sie melden an – wir erstatten!
Haben Sie Ihre Mitarbeiter im Gewerbe oder Privathaushalt offiziell angemeldet? Dann können wir als Arbeitgeberversicherung Ihre Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft erstatten. Durch die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter beteiligen Sie sich an der Umlage U1 und U2 – und schützen sich vor unerwarteten Kosten.
Für Ihre sozialversicherungspflichtigen Angestellten finden Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren und eine Übersicht Ihrer Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung auf der Webseite der Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Informationen zur Anmeldung Ihres Minijobbers oder den Abgaben zur Sozialversicherung finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale. Hier können Sie zum Beispiel ganz einfach mithilfe des Minijob-Rechners die Höhe Ihrer Abgaben im gewerblichen Bereich berechnen. Als Arbeitgeber im Privathaushalt können Sie dazu den Haushaltsscheck-Rechner nutzen.
Neben der U1- und U2-Erstattung bei Minijobbern sind wir die zuständige Arbeitgeberversicherung für knappschaftlich versicherte Arbeitnehmer.
Fragen zum Ausgleichsverfahren?
Wir helfen gerne!
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Niedrige Umlagesätze, hohe Erstattung und kundenorientierter Service Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See
Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See bietet Arbeitgebern Schutz bei Krankheit (Umlage U1) und Mutterschaft (Umlage U2) ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Niedrige Umlagesätze sowie eine hohe und zudem unkomplizierte Erstattung zeichnen unsere Versicherung für Arbeitgeber aus. Wir betreuen bereits heute mehr als zwei Millionen Arbeitgeber – gewerblich und privat.
Bei Fragen sind wir selbstverständlich persönlich für Sie da – telefonisch oder über unser Kontaktformular. Auf unserer Website finden Sie auch praktische Rechner, nützliche Broschüren und Formulare sowie erläuternde Informationen. Zum Beispiel zu den Themen "Ausgleichsverfahren und Umlagepflicht", „Arbeitgeber und Mutterschutz“ oder "Lohnfortzahlung". Stellen Sie den Antrag auf Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen online – entweder über Ihre Abrechnungssoftware oder über das SV-Meldeportal unter Formulare "Erstattungsanträge nach dem AAG".