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Arbeitgeber im Privathaushalt
Ihre Haushaltshilfe ist krank oder schwanger? Wir lassen Sie nicht im Stich – und helfen Ihnen, die Ausfallzeiten finanziell gut zu überbrücken.
Wie sichert mich die Arbeitgeberversicherung mit dem Ausgleichsverfahren ab?
Wir sichern Sie als Arbeitgeber im Privathaushalt vor finanziellen Belastungen durch Entgeltfortzahlungsverpflichtungen ab. Wie wir das tun? Bei Erkrankung Ihrer Haushaltshilfe erstatten wir Ihnen einfach und schnell 80 Prozent der Entgeltfortzahlung, bei Mutterschaft sogar 100 Prozent. Unser U1- und U2-Erstattungsverfahren ist vollkommen unkompliziert. Dadurch haben Sie Zeit und Luft für die wichtigen Dinge im Leben. Unsere günstigen Umlagesätze bei Krankheit Umlage U1 und Mutterschaft Umlage U2 stellen außerdem sicher, dass Ihre Beitragszahlungen so niedrig wie möglich sind.
Unsere Umlageverfahren
U1 bei Krankheit
U2 bei Mutterschaft
Umlagepflicht für Arbeitgeber im Privathaushalt Wie nehme ich an den Umlageverfahren U1 und U2 teil?
Haben Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet? Dann nehmen Sie automatisch am Umlageverfahren U1 und U2 teil. Ihre Beiträge berechnet die Minijob-Zentrale für Sie – und zieht diese halbjährlich von Ihrem Bankkonto ein.
Auf dem Portal der Minijob-Zentrale können Sie Ihre Beiträge vorab berechnen.
Erstattungsverfahren bei Krankheit
Unsere Leistungen im Krankheitsfall
Erstattungsverfahren bei Mutterschaft
Unsere Leistungen bei Mutterschaft
Wie stelle ich einen Antrag? Ob schriftlich oder einfach telefonisch. Sie haben die Wahl.
Mein Haushaltsengel war krank! Meine Nachbarin sagte mir, dass ich den Lohn zwar trotzdem zahlen muss, ihn aber zurückbekomme. Zwei Tage nach meinem Anruf bei der Arbeitgeberversicherung war das Geld auf meinem Konto!
Fragen zum Ausgleichsverfahren?
Wir helfen gerne!