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FAQ Erstattung U1/U2 und Coronavirus Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Was müssen Sie als Arbeitgeber leisten, wenn Mitarbeiter in Quarantäne sind? Was, wenn Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt sind?
Als Arbeitgeberversicherung liegt unsere Kernkompetenz beim Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren).
Aus diesem Grund verweisen wir auf den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zu den Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Im FAQ finden Sie Antworten auf Fragen zu Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsausschlüsse, Entschädigungshöhe und Antragstellung. Bitte informieren Sie sich dort über die geltenden Bestimmungen.
Links - Auf einen Blick
- MJZ - Was Minijobber und deren Arbeitgeber jetzt wissen müssen
- KBS - Sozialversicherung KBS und Arbeitgeber
- RKI - Zuständige Gesundheitsbehörde ermitteln
- BMAS - FAQs zum Arbeitsrecht
- BMAS - Bürgertelefon zum Arbeitsrecht
- BMAS - Corona und Arbeitsschutz
- BMAS - Informationen zum erleichterten Kurzarbeitergeld
- BMAS - Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung
- BMG - FAQ zu Entschädigungsansprüchen nach § 56 IFSG
- BAFzA - Mutterschutz und Corona
Haben wir Ihre Frage nicht beantwortet?
Wir helfen gerne.