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FAQ zum Um­la­ge­ver­fah­ren U1 Allgemeine Fragen zur Umlage U1

Hier finden Sie Antworten zu Fragen rund um das Thema Entgeltfortzahlung und Erstattung bei Krankheit Ihrer Arbeitnehmer.

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FAQ: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber und Steuerberater sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten der Beschäftigten elektronisch von den gesetzlichen Krankenkassen abzurufen.

Möglich ist die Abfrage für alle bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Beschäftigten. Dies gilt übrigens auch für alle gesetzlich krankenversicherten Minijobber in einer geringfügigen Beschäftigung. Jedoch müssen Sie wissen, bei welcher Krankenkasse die Minijobber versichert sind. Erfragen Sie die Krankenkasse und hinterlegen diese einfach im Entgeltabrechnungsprogramm.

Für Minijobs in Privathaushalten besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch für privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst nicht vorgesehen. Hier stellen die Arztpraxen den Beschäftigten zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit weiterhin einen Papierausdruck der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit aus.

Natürlich müssen alle Arbeitnehmer ihre Vorgesetzen unverzüglich über eine Krankheit informieren – daran ändert sich auch mit dem neuen Verfahren nichts.

Alle Ausnahmen von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf einem Blick

Das neue Verfahren gilt nicht für

  • Minijobs in Privathaushalten
  • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  • Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
  • Fälle, in denen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch eine (Zahn-)Arztpraxis im In- oder Ausland erfolgt, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.

Vorteile der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Die eAU wird sicherer und schneller an den Arbeitgeber und die Krankenkasse zugestellt.
  • Die Zustellpflicht an Arbeitgeber und Krankenkasse für Versicherte entfällt.
  • Die Dokumentation bei den Krankenkassen wird lückenloser und vereinfacht damit den korrekten Ausgleich im Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz.
  • Die eAU beseitigt Medienbrüche und reduziert die Erstellungs- und Übermittlungskosten.
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