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Arbeitgeber abgesichert: U1, U2 und Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat viel Verantwortung. Da ist es gut, einen starken Partner an seiner Seite zu haben.
Unsere Entgeltfortzahlungsversicherung U1 übernimmt 80 Prozent der Kosten für Ihre Lohnfortzahlung. Damit sind Ihre Arbeitgeberanteile und Beitragszuschüsse, die auf das Arbeitsentgelt entfallen, abgegolten. Ihre Entgeltfortzahlung, Arbeitgeberbeitragsanteile und Beitragszuschüsse für Mitarbeiterinnen, die wegen Mutterschaft ausfallen, erhalten Sie zu 100 Prozent mit der U2-Erstattung zurück.
Hier finden Sie unsere Umlagesätze, die Arbeitgeberanteile und die Beiträge zur Sozialversicherung.
Sie sind auf der Suche nach relevanten Gesetzestexten, Verordnungen, Verfahrens- und Datensatzbeschreibungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)? Und Sie wollen diese am liebsten im Original nachlesen? Dann sind Sie hier richtig.
Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Regelungen - schnell und einfach.
Zahlen und Grenzwerte
Unsere Umlagesätze U1 und U2 im Überblick
Jahr | Umlagesatz U1 | Umlagesatz U2 |
---|---|---|
01/2023- lfd. | 1,10 % | 0,24 % |
01/2022 - 12/2022 | 0,90 % | 0,29 % |
10/2020 - 12/2021 | 1,00 % | 0,39 % |
01 - 09/2020 | 0,90 % | 0,19 % |
06 - 12/2019 | 0,90 % | 0,19 % |
01 - 05/2019 | 0,90 % | 0,24 % |
2018 | 0,90 % | 0,24 % |
Größen im Versicherungs- und Beitragsrecht
Die aktuellen Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts mit Abgaben finden Sie hier.
Gesetze, Rundschreiben und maschineller Datenaustausch
Maschineller Datenaustausch
Die Grundsätze und Verfahrensbeschreibung für das Antragsverfahren auf Erstattung und die Datensatzbeschreibung für die Datenübermittlung / -übertragung der Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) finden Sie hier.
Informations-Portal für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber haben Sie sicher immer mal wieder einige Fragen. Eine hilfreiche Seite ist das Informationsportal für Arbeitgeber.
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