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Umlageverfahren U1 U1-Erstattung schnell und einfach beantragen
Das Ausgleichsverfahren U1 ist Ihre Lohnfortzahlungsversicherung im Krankheitsfall.
So beschleunigen Sie den Ablauf der Erstattung
Zahlen Sie stets Ihre Umlage und halten alle Angaben aktuell. Bitte stellen Sie sicher, dass uns gültige Meldungen zur Sozialversicherung aller Mitarbeiter vorliegen: einerseits Ihrer Minijobber, andererseits Ihrer Mitarbeiter, die bei der KNAPPSCHAFT versichert sind.
Umlage U1 richtig zahlen
Zahlen Sie regelmäßig die Umlage U1 zusammen mit den sonstigen Sozialabgaben an die Einzugsstelle.
Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Sie zahlen das Entgelt bei Krankheit fort für
- Beschäftigte, die arbeitsunfähig krank sind und die Arbeitsunfähigkeit spätestens am vierten Tag ärztlich festgestellt wurde,
- Arbeitnehmer, die behandlungsbedürftig sind und an einer Maßnahme zur Rehabilitation teilnehmen.
Die Entgeltfortzahlung erfolgt frühestens ab dem 29. Tag der Beschäftigung und für höchstens sechs Wochen wegen derselben Krankheit.
Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung: So geht's
- Erstattungsantrag übermitteln
Nachdem Sie das Arbeitsentgelt an den erkrankten Mitarbeiter fortgezahlt haben, übermitteln Sie uns die Erstattungsanträge U1 maschinell. Bitte machen Sie auf dem Antrag alle nötigen Angaben – das verkürzt den Ablauf der Erstattung.
- Maschinelle Rückmeldung
Wir geben Ihnen zu jedem Antrag eine Rückmeldung. So wissen Sie immer, wie wir entschieden haben – zeitnah!
Bevor Sie lange rätseln, rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne!
Checkliste: 7 Schritte zur U1-Erstattung
1. Unterliegen Sie der U1-Pflicht?
2. Haben Sie die Umlage 1 gezahlt?
3. Haben Sie die Meldung zur Sozialversicherung für alle Beschäftigten übermittelt?
4. Ist Ihr Beschäftigter selbst arbeitsunfähig?
5. Hat Ihr Beschäftigter Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
6. Haben Sie die Entgeltfortzahlung an den Beschäftigten bereits geleistet?
7. Jetzt können Sie die U1-Erstattung beantragen!
Umlageverfahren U1 für finanzielle Sicherheit
Unterliegen Sie der U1-Pflicht, nehmen Sie am Ausgleichsverfahren U1 teil. Hat Ihr erkrankter Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung, ermitteln und zahlen Sie diese nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. In der Regel erstatten wir Ihnen den gezahlten Betrag nach Einsenden Ihres Erstattungsantrags zu unserem U1-Erstattungssatz. Kommen wir einmal zu einem anderen Ergebnis, informieren wir Sie und finden sicher gemeinsam eine Lösung.
Gut zu wissen: Einmalig gezahltes Entgelt wie Bonuszahlungen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld dürfen wir Ihnen leider nicht erstatten.
Für den nächsten Antrag weiß ich Bescheid: Weihnachtsgeld darf mir die Arbeitgeberversicherung nicht erstatten. Denn das zahle ich meinen Mitarbeitern ja nur einmal im Jahr.
Bei Fragen zum Umlageverfahren U1
sind wir für Sie da!