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Die Umlage U1
So nehmen Sie teil
Finanzielle Sicherheit – durch die Umlage U1
Erkältungen landauf, landab und schon hat es einen Mitarbeiter erwischt. Ein anderer tritt gerade seine lang geplante Reha-Maßnahme an. Finanzielle Belastungen, die durch derartige Arbeitsausfälle entstehen, treffen gerade kleinere und mittelständische Arbeitgeber schwer. Das Ausgleichsverfahren und die Umlagepflicht zum U1-Verfahren machen diese Kosten für Arbeitgeber kalkulierbar. Arbeitgeber von Minijobs in Privathaushalten sind ebenfalls umlagepflichtig. Dadurch sind auch sie mit ihrer Haushaltshilfe über die Umlage 1 abgesichert.
Teilnahme am U1-Verfahren Nimmt mein Betrieb am Umlageverfahren U1 teil?
Am U1-Verfahren nehmen alle Arbeitgeber teil, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Bei der Feststellung der Gesamtzahl der Arbeitnehmer werden alle Beschäftigten entsprechend der Personengruppe und ihrer Arbeitszeit berücksichtigt. Daher ist die Zahl „30“ keine absolute Obergrenze für die Teilnahme am U1-Verfahren.
Mehr zum Ausgleichsverfahren
In welchen Fällen bekomme ich die Lohnfortzahlung erstattet?
Umlage- und Erstattungssatz U1 Kosten und Nutzen beim Umlageverfahren U1
Wir sind die zuständige Ausgleichskasse für Ihre Beschäftigten, die bei der KNAPPSCHAFT pflichtversichert sind, sowie für Ihre Minijobber.
Fällt ein Mitarbeiter bei Ihnen aus, zahlen Sie bis zu sechs Wochen lang den Lohn weiter. Ihre Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstatten wir Ihnen zu 80 Prozent. Nehmen Sie am Ausgleichsverfahren teil, entrichten Sie die Umlage 1 zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen.
Überzeugen Sie sich mit dem Umlage Vergleichsrechner von unserem günstigen Angebot.
Haben Sie Fragen zum Ausgleichsverfahren?
Wir helfen Ihnen gerne!
Abgesichert bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Die Umlage U1
Arbeitgeber nehmen an der Umlageversicherung U1 der Arbeitgeberversicherung mit allen Minijobbern und ihren bei unserer Krankenkasse KNAPPSCHAFT versicherten Beschäftigten teil. Sie können bei uns ermitteln, ob Ihr Betrieb der U1-Pflicht unterliegt und ob Sie bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch auf die U1- Erstattung haben.
Wir bieten für die Umlage U1 einen günstigen Umlagesatz und einen hohen Erstattungssatz für die Erstattung ihrer Arbeitgeberaufwendungen U1. Erfahren Sie außerdem mehr über den U1-Antrag und darüber, was beim Ausgleichsverfahren U1 zu beachten ist, damit Sie die Erstattung zeitnah erhalten.