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Die Umlage U2 im Überblick Unsere U2-Erstattung bei Mutterschaft
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb erklären wir hier, wie sich Ihre Erstattungsbeträge bei Mutterschaft berechnen, wie hoch unser Erstattungssatz ist und für welchen Zeitraum wir Ihre Zahlungen ausgleichen. Damit Sie als Arbeitgeber keine finanziellen Nachteile befürchten müssen, erstatten wir Ihnen im U2-Verfahren Ihre Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft zu 100 Prozent!
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ermöglicht den bestmöglichen Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz regelt klar, für welchen Zeitraum die Frau nicht beschäftigt werden darf und in welchem Umfang der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung aufkommt.
Gut zu wissen: Im Umlageverfahren U2 gibt es zwei Leistungsfälle: Den Mutterschutzlohn und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Für beide U2-Erstattungsvarianten gelten verschiedene Berechnungsweisen und Bezugszeiträume.
Umlage U2 Erstattung des Mutterschutzlohns im U2-Verfahren
Die Arbeitgeberversicherung erstattet Arbeitgebern 100 Prozent des fortgezahlten Entgelts während der Zeit von Beschäftigungsverboten bis zum Beginn der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz – zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Den Mutterschutzlohn bekommen Sie ab Beginn des Beschäftigungsverbots erstattet. Bitte denken Sie daran, dass Sie keinen Mutterschutzlohn in den Schutzfristen vor oder nach der Entbindung leisten müssen. Denn während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung springt in der Regel die Krankenkasse Ihrer Arbeitnehmerin mit Mutterschaftsgeld ein. Sie als Arbeitgeber zahlen in diesem Zeitraum eventuell nur einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Meldung zur Sozialversicherung
Melden Sie die Arbeitnehmerin für die Dauer des Beschäftigungsverbots nicht ab.
Haben Sie Fragen zur U2-Erstattung?
Wir helfen gerne!
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld leisten Sie nur, wenn Ihre Arbeitnehmerin insgesamt ein Nettoarbeitsentgelt von mehr als 390 Euro (13 Euro x 30 Tage) monatlich erhält. Ist Ihre Arbeitnehmerin für mehrere Arbeitgeber tätig, addieren Sie für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses die durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungsverhältnissen. Die Summe der Beträge zahlen die Arbeitgeber anteilig – im Verhältnis der gezahlten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelte. Das gilt auch, wenn bereits das Nettoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung mehr als 13 Euro pro Kalendertag beträgt.
Höhe und Dauer der Erstattung
Die Arbeitgeberversicherung erstattet Ihren gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent für die Dauer von
- sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung,
- für den Entbindungstag sowie
- für die Dauer von acht bzw. zwölf Wochen nach der Entbindung.
Mit unseren Online-Rechnern ermitteln Sie unkompliziert den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und die Mutterschutzfristen.
Meldung zu Sozialversicherung
Zum Beginn der Schutzfrist machen Sie eine Unterbrechungsmeldung wegen des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Meldegrund 51). Melden Sie die Arbeitnehmerin jedoch nicht ab.
Sind Sie Arbeitgeber im Privathaushalt? Dann übersenden Sie einen Änderungsscheck an die Minijob-Zentrale.
Welche Aufwendungen sind erstattungsfähig?
Neben dem normalen Lohn gibt es weitere Entgeltbestandteile. Ob diese ebenfalls erstattet werden, ist für viele Arbeitgeber unklar. Bevor auch Sie lange suchen, schauen Sie doch einfach hier nach.
Eine Mitarbeiterin ist schwanger. Wir freuen uns! Und dank der Arbeitgeberversicherung kann ich das Ganze auch finanziell stemmen und sogar eine Vertretung einstellen.