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Erstattung U2 Der maschinelle Erstattungsantrag im Überblick
Als Arbeitgeber übermitteln Sie die Anträge auf Erstattung Ihrer Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U2) über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Auf dem gleichen Weg geben wir Ihnen eine Rückmeldung zu jedem Antrag. So sind Sie schnell informiert – ohne lästigen Papierkram.
Für den elektronischen Datenaustausch können Sie zertifizierte Entgeltprogramme verwenden. Diese Programme sind durch die ITSG zertifiziert und gewährleisten eine hohe Qualität im Datenaustausch. Auf der Website der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie die systemgeprüften Programme. Halten Sie Ihr Entgeltprogramm durch Software-Updates immer auf dem aktuellen Stand, um Sicherheitslücken schnell zu schließen.
Für Arbeitgeber ohne Entgeltabrechnungssoftware: das SV-Meldeportal
Dann nutzen Sie das SV-Meldeportal. Unter der Rubrik Formulare finden Sie den Button "Erstattungsanträge nach dem AAG" und können damit Ihre Anträge übermitteln.
Der Antrag auf Erstattung U2 bei Mutterschaft
Hat Ihre Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot erhalten? Dann haben Sie einiges zu organisieren. Doch das Wichtigste ist: Ihre Mitarbeiterin und Sie sind auf jeden Fall finanziell abgesichert.
So erhalten Sie die U2-Erstattung:
- Sie zahlen das Gehalt der Mitarbeiterin für die Dauer des festgestellten Beschäftigungsverbots fort.
- Den Antrag auf Erstattung U2 übermitteln Sie maschinell, nachdem Sie das Entgelt an die Beschäftigte fortgezahlt haben.
- Sie erhalten den Mutterschutzlohn von uns auf Antrag zu 100 Prozent während der Zeit des Beschäftigungsverbots erstattet. Dies gilt auch für die darauf tatsächlich entfallenen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
- Unser Tipp: Rechnen Sie doch einfach Monat für Monat mit uns ab. So gleichen wir Ihre Aufwendungen direkt aus.
Leisten Sie für eine Mitarbeiterin den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen, erhalten Sie diesen natürlich auch von uns erstattet.
So einfach erhalten Sie Ihre Erstattung U2:
- Sie zahlen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfristen und den Entbindungstag.
- Den Antrag U2 übermitteln Sie maschinell, nachdem Sie den Zuschuss an die Mitarbeiterin gezahlt haben.
- Sie erhalten Ihre Zahlungen für den Zuschuss von uns auf Antrag zu 100 Prozent erstattet.
- Wir empfehlen, den Zuschuss monatsweise mit uns abzurechnen. So geht Ihnen nichts verloren.
So läuft die Erstattung reibungslos:
- Übermitteln Sie uns alle nötigen Daten.
- Für den Antrag auf Erstattung eines Beschäftigungsverbots füllen Sie den Datenbaustein DBBT aus.
- Für den Antrag auf Erstattung eines Zuschusses füllen Sie den Datenbaustein DBZU aus.
- Füllen Sie dabei nicht nur die Pflichtfelder aus. Das Feld „mutmaßlicher Entbindungstag" ist z.B. kein Pflichtfeld. Ohne kommen wir aber nicht weiter. Also geben Sie den Entbindungstag bitte immer an!
Bei Unklarheiten schauen Sie doch einfach nach: Ihr Abrechnungsprogramm und die Ausfüllhilfe im SV-Meldeportal beschreiben jedes einzelne Feld in der Hilfe-Funktion!
Dokumente benötigt?
Benötigen wir Unterlagen wie Atteste über Beschäftigungsverbote und Entgeltnachweise, melden wir uns bei Ihnen. Diese Unterlagen laden Sie einfach über unser Kontaktformular hoch.
Bei Fragen zur Erstattung
helfen wir gerne
Erstattung U2: So erhalten Sie schnell Ihr Geld
Im Erstattungsantrag legen Sie fest, ob Sie Ihre Erstattung als
- Überweisung
- Verrechnung oder
- Gutschrift auf Ihrem Beitragskonto wünschen.
Wichtig zu wissen:
Ihre Erstattungsbeträge überweisen wir auf die Bankverbindung, die Sie uns im maschinellen Antrag übermittelt haben. Aus diesem Grund müssen die Stammdaten Ihres Abrechnungsprogramms stets auf dem aktuellen Stand sein. Nur so können wir Ihnen schnell Ihr Geld erstatten.
Übernimmt eine Abrechnungsstelle oder ein Steuerberater die Abrechnung Ihrer Lohnfortzahlung? Dann geben Sie derartige Änderungen schnellstmöglich weiter.
Antworten auf häufige Fragen zu den unterschiedlichen Zahlwegen finden Sie hier.