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Das Umlageverfahren U2
Ihre finanzielle Sicherheit bei Mutterschutz
Das U2 Verfahren: Umlage, Beitragssatz und mehr
Eine Schwangerschaft ist auch für Arbeitgeber ein aufregendes Ereignis. Denn Betriebe – ob groß oder klein – müssen allerhand organisieren. Es kommen viele Fragen auf, wie zum Zuschuss oder Beschäftigungsverbot der Schwangeren. Während Sie die mutterschutzrechtlichen Regelungen im Unternehmen umsetzen, kümmern wir uns um die finanzielle Seite.
Umlageverfahren U2 Nimmt mein Betrieb am Umlageverfahren U2 teil?
Am U2-Verfahren nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil. Die Betriebsgröße spielt dabei keine Rolle. Das U2-Verfahren gleicht die finanziellen Belastungen der Arbeitgeber aus dem gesetzlichen Mutterschutz aus. Als Arbeitgeber erhalten Sie alle Aufwendungen, die Sie nach dem Mutterschutzgesetz zahlen müssen, erstattet. Diese Regelung wirkt der Gefahr einer Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen entgegen.
Mehr zum Ausgleichsverfahren U2
Umlage- und Erstattungssatz U2 Was zahlt der Arbeitgeber und was bekommt er erstattet?
Wir sind die zuständige Ausgleichskasse für Ihre Beschäftigten, die bei der KNAPPSCHAFT pflichtversichert sind, und für alle Minijobber. Überzeugen Sie sich mit dem Umlage Vergleichsrechner von unserem günstigen Angebot.
Nehmen Sie am Ausgleichsverfahren teil, entrichten Sie die Umlage 2 zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Regelungen im Mutterschutzgesetz schützen Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Außerdem bewahren sie die werdende Mutter vor der Kündigung und sichern ihr Einkommen in der Zeit, in der sie nicht arbeiten darf. In diesen Zeiten erstatten wir Ihre Aufwendungen für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und bei Beschäftigungsverboten zu 100 Prozent.
Fragen zum Ausgleichsverfahren?
Dann kontaktieren Sie uns
Die Umlage U2 bei Mutterschutz U2-Erstattung zu 100 Prozent
Die Umlage U2 der Arbeitgeberversicherung sichert Arbeitgeber finanziell bei Mutterschutz ab. Bei uns profitieren Sie von einem niedrigen Umlagesatz U2 sowie einer vollen U2-Erstattung. Wir erstatten Ihnen im U2-Verfahren das fortgezahlte Arbeitsentgelt und die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile beim Mutterschutzlohn in einem Beschäftigungsverbot und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent.
Gut zu wissen: Die Umlagepflicht U2 gilt für so gut wie alle Arbeitgeber – eine Höchstzahl von Beschäftigten gibt es hier nicht. Sie zahlen den Umlage U2 Beitragssatz übrigens für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden – unabhängig vom Geschlecht.