Den zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld je Kalendertag ermitteln Sie aus den Nettoentgelten aller Beschäftigungen Ihrer Mitarbeiterin. Legen Sie hier die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist zugrunde. Zur Berechnung füllen Sie einfach die Eingabefelder aus.
Hinweis: Das Nettoentgelt aus der Beschäftigung in Ihrem Betrieb geben Sie bitte unter Beschäftigung 1 ein.